16. November 2011
Da in der Vergangenheit häufig Postsendungen, die an die Königlich Thailändische Botschaft, adressiert waren, verloren gegangen sind oder Bargeld daraus entwendet wurde, ist mit sofortiger Wirkung die Zusendung von Bargeld für die Bezahlung von Gebühren für konsularische Angelegenheiten untersagt.
Um die Verzögerung der Bearbeitungszeit zu vermeiden, wird ab 01.01.2012 alles an die Botschaft gesandte Bargeld einschließlich Anträgen bzw. Dokumenten an Absender zurückgesandt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.





