18. Dezember 2009
Visabestimmungen
Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montags bis Freitags von 09:00 – 13:00 Uhr
(Antragseinreichung bis 12:30 Uhr)
Telefonische Auskunft: 14:30 - 17:00 Uhr
Tel.: 030 79481117 (19 cent/min.)
Fax: 030 79481118
E-Mail:
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Reisepass
Der Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) oder das Reisedokument muss am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kinder dürfen mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen. Es ist hierbei zu beachten, dass die Einreise mit ein Kinderausweis nicht genehmigt wird.
Die Thailändische Botschaft stellt keine Bescheinigungen für Personen aus, deren Reisepässe bei Einreise weniger als 6 Monate gültig sind. Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als 6 Monate, wird die Einreise nicht gewährt und man muss die Rückreise antreten. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, auf die Gültigkeit des Reisepasses zu achten.Visumspflicht
Deutsche Staatsangehörige, deren Zweck der Reise rein touristischer Natur ist, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ohne Visum in Thailand aufhalten, vorausgesetzt ist die Einreise über einen internationalen Flughafen sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket (innerhalb der 30-Tage-Frist). Personen, die über die Ländergrenze einreisen, erhalten ein Aufenthaltsrecht von 15 Tagen.Inhaber eines Stand-by-tickets oder eines One-way-tickets sind immer visumspflichtig.
Visumsgültigkeit
Ein Visum für eine Einreise ist ab Ausstellungstag drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Antragsteller in Thailand eingereist sein. Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag. Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigrationsbüro in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden. Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt.
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Kategorie |
Aufenthaltsdauer ab Ankunft |
Visagebühren |
Visagültigkeit ab Ausstellungstag |
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Transit (TS) |
max. je 30 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen |
25,- € 50,- € 75,- € |
3 Monate 6 Monate 6 Monate |
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Tourist (TR) |
max. je 60 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen |
30,- € 60,- € 90,- € |
3 Monate 6 Monate 6 Monate |
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Non-Immigrant |
max. je 90 Tage - 1 Einreise - mehrfache Einreisen |
55,- € 130,- € |
3 Monate 1 Jahr |
Länderliste und wichtige Hinweise
- Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tagen in Thailand aufhalten:
Argentinien, Brasilien, Chile, Peru, Südkorea
- Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tagen in Thailand aufhalten:
Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hong Kong, Indonesien, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Malaysia, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam
- Bürger des folgenden Landes dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 14 Tagen in Thailand aufhalten:
Kambodscha
- Bürger folgender Länder dürfen ein Visum (Visa on arrival) am Immigration Checkpoint bei der Ankunft in Thailand für eine Aufenthaltsdauer von maximal 15 Tagen beantragen:
Andorra, Äthiopien, Bulgarien, Bhutan, China, Estland, Indien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Malediven, Malta, Mauritius, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Taiwan, Ukraine, Usbekistan und Zypern.
- Für Bürger folgender Länder gelten Ausnahmebestimmungen:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bangladesh, China, Indien, Iran, Irak, Kuba, Libanon, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Sudan, Syrien, Jemen, Sri Lanka, Nepal
Bitte beachten Sie, dass die Visabearbeitungszeit bis zu 4 Wochen oder länger dauern kann. Eine Verkürzung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich!
Die Visabearbeitungszeit für irakische, afghanische und nordkoreanische Staatsbürger dauert mind. 4 Wochen.
Für die Visabeantragung o. g. Länder sind folgende Unterlagen erforderlich:
4 Visaanträge, 4 Passfotos, Kopie der Flugbestätigung, Kopie der Meldebescheinigung, Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Kontoauszug, Hotelbuchung des gesamten Aufenthalts (die genaue Adresse muss vorliegen), evtl. Kopie der Heiratsurkunde, falls eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen wurde
(Eine mögliche Ablehnung des Visaantrages muss nicht begründet sein)
- Bürger folgender Länder müssen eine Kopie der Gelbfieberkarte vorlegen:
Angola, Bolivien, Benin, Burundi, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrika, Tschad, Kolumbien, Kongo, Elfenbeinküste, Ecuador, Äthiopien, Äquatorialguinea, Französisch Guinea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guyana, Kenia, Liberien, Mali, Mauritius, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Rwanda, Saotome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Tanzania, Togo, Trinidad & Tobago, Uganda, Venezuela
- Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:
Immigration Office Thailand
507 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120
Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310
Weite Informationen finden Sie unter: www.immigration.go.th
Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei:
One-Step Service Center
Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310
Tel. +66-2-693-9333 bis -9339
- HINWEIS: Bitte beachten Sie das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.
Visaarten und erforderliche Unterlagen
Touristen-Visum
"TR": TOURIST VISA: (60-Tage-Aufenthalt pro Einreise)
- ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original
- Kopie des Reisepasses
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
- Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Bus- oder Zugticket reicht aus)
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (des nichtdeutschen Antragstellers): Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)
Non-Immigrant-Visum
"O": NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise)
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)
Rentner:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1200,- Euro
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 4.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Visagebühr
Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
- Visagebühr
Ehemalige thailändische Staatsbürger:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Geburtsurkunde
- Visagebühr
Kinder thailändischer Staatsbürger:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Elternteils
- Visagebühr
Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Von der Firma in Thailand: Ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Angabe der Tätigkeit
- Registerauszug des Instituts/der Organisation
- Visagebühr
"LONGSTAY": NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt)
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man sich vor Ausreise beim Immigrationsbüro melden um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist.
Rentner:
- 1 vollständig ausgefüllter Visum Antrag + 2 Kopien
- Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
- Kopie des Reisepasses
- 3 Passbilder
- 3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1200,- Euro
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 16.000,- Euro
(Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
- Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
- der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
- 130 € Visagebühr
"B": NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Geschäftsreisende:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz
- Visagebühr
Praktikanten:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
- Visagebühr
"ED": NON-IMMIGRANT-ED VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-ED VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Schüler:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
Studenten:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
"M": NON-IMMIGRANT-M VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
Filmproduzenten:
- Vollständig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie
- 1 Passbild
- Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand
- Visagebühr
Journalisten und Berichterstatter:
- Vollständiig ausgefüllter Visum Antrag
- Reisepass im Original und als Kopie
- 1 Passbild
- Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
- Visagebühr
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Antragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit genau 1 Woche, d. h. der Antragssteller muss den Antrag inkl. des Reisepasses einreichen und nach der Bearbeitungszeit den Reisepass wieder abholen. Wenn es Ihnen nicht gelingt, den Reisepass wieder abzuholen, können Sie einen frankierten Rückumschlag (3,50 €) mit einreichen.
Bei eingesandten Unterlagen per Post dauert die Visabearbeitung bis zu 3 Wochen.
Bei postalischer Beantragung muss ein frankierter Rückumschlag beigefügt werden. Es ist zu empfehlen, den Rückumschlag mit 3,50 € zu frankieren, sodass dieser per Einschreiben (versichert, mit Sendestatus) versendet werden kann. Damit die Bearbeitungszeit eingehalten werden kann, müssen alle genannten Unterlagen vollständig eingereicht und die Visagebühr überwiesen werden. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Die Thailändische Botschaft bietet kein Visa-Express Service an.
ZahlungsweiseBei persönlicher Antragsstellung kann die Visagebühr nur bar bezahlt werden. EC-Karten sowie Schecks werden nicht angenommen.
Bei postalischer Antragsstellung muss die Gebühr auf das folgende Konto (nur bei Beantragung in der Thailändischen Botschaft, Berlin) überwiesen werden:
Kontoinhaber: Royal Thai Embassy
Kontonummer: 419 20 50
Bankleitzahl: 100 700 00
Kreditinstitut: Deutsche Bank Berlin
Seit dem 01.01.2012 darf kein Bargeld mehr als Visagebühr per Post zugeschickt werden.Alle mit Bargeld zugesandten Visaanträge einschließlich der Dokumente werden unbearbeitet an den Absender zurückgeschickt. (siehe Mitteilung)
Das Visum kann auch in folgenden Thailändischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden (außer Non Immigrant Visum O/A):
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069 69868208
Fax.: 069 69868228
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Homepage: www.thaigeneralkonsulat.de
Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montags bis Freitags von 09:00 – 13:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel.: 040 24839118
Fax: 040 24839206
Homepage: www.thaikonsulathamburg.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Rüttenscheider Str. 199/ Eingang Herthastraße
45131 Essen
Tel.: 0201 95979334
Fax: 0201 95979445
Homepage: www.thai-konsulat-nrw.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 14:00 – 17:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Tel.: 0711 2264844
Fax: 0711 2264856
Homepage: www.thaikonsulat.de
Öffnungszeiten: Montags, Mittwochs und Freitags von 12:00 – 14:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel.: 089 1689788, 089 1689789
Fax: 089 13071180
Homepage: www.thaikonsulatmuenchen.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr





