30. Januar 2013
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Anlässlich der deutschen und thailändische Feiertage bleibt die Botschaft an folgenden Tagen im Monat Mai 2013 geschlossen: Mittwoch, den 01.05.2013 Donnerstag, den 09.05.2013 Montag, den 20.05.2013 und Freitag, den 24.05.2013 Königlich Thailändische Botschaft Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montags bis Freitags von 09:00 – 13:00 Uhr |
Nicole Flack Visaabteilung |
A K T U E L L E M I T T E I L U N G
Aufgrund von vermehrten Sendungsverlusten, sowie von Antragstellern zu kurzfristig zugesandten und unvollständigen Anträgen ist die Beantragung des Visums in der Thailändischen Botschaft nicht mehr per Post möglich. Alle Visaanträge, die per Post eintreffen, werden unbearbeitet zurück gesandt. Weiterhin kann das Visum in den folgenden Thailändischen Honorarkonsulaten per Post beantragt werden:
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in EssenKöniglich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden
Der Reisepass
Der Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) oder das Reisedokument muss am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kinder dürfen mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen. Es ist hierbei zu beachten, dass die Einreise mit ein Kinderausweis nicht gestattet ist.
Die Thailändische Botschaft stellt keine Bescheinigungen für Personen aus, deren Reisepässe bei Einreise weniger als 6 Monate gültig sind. Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als 6 Monate, wird die Einreise nicht gewährt sodass die sofortige Rückreise anzutreten ist. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, auf die Gültigkeit des Reisepasses zu achten.
Visumspflicht
Deutsche Staatsangehörige, deren Zweck der Reise rein touristischer Natur ist, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ohne Visum in Thailand aufhalten, vorausgesetzt ist die Einreise über einen internationalen Flughafen sowie ein Nachweis eines bestätigten Weiter- oder Rückflugtickets (innerhalb der nächsten 30 Tage). Personen, die über die Ländergrenze einreisen, erhalten ein Aufenthaltsrecht von 15 Tagen. Inhaber eines Stand-by-tickets oder eines One-way-tickets sind immer visumspflichtig.
Information für Rundreisende:
Reisende, deren Rückflug bzw. Weiterflug aus Thailand erst nach 30 Tagen ab Einreise stattfindet, jedoch die Absicht haben, zwischendurch in ein Nachbarland zu reisen, müssen ebenso ein Touristenvisum beantragen sofern kein Weiterflug nachgewiesen werden kann. Das Touristenvisum dient zur Einreise, da kein Nachweis der Ausreise innerhalb der nächsten 30 Tagen vorgewiesen werden kann. Bei Wiedereinreise über die Ländergrenze ohne Visum erhalten Reisende ein erneutes Aufenthaltsrecht von bis zu 15 Tagen. Falls bei Wiedereinreise ein längerer Aufenthalt geplant ist, so muss vorab ein Touristenvisum mit 2-facher Einreise beantragt werden. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise, auch bei Einreise über die Ländergrenze. Ein Touristenvisum mit 2-facher Einreise muss in diesem Fall beantragt werden, da das Visum der ersten Einreise mit der ersten Ausreise ungültig wird.
Visumsgültigkeit
Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Reiseantritt möglich.
Ein Visum für eine Einreise ist ab Ausstellungstag drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Antragsteller in Thailand eingereist sein. Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag. Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigrationsbüro in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden. Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt. Bitte beachten Sie, dass das Visum mit der Ausreise ungültig wird und nach Wiedereinreise nicht weitergenutzt werden kann.
HINWEIS: Bitte beachten Sie das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.
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Kategorie |
genehmigte Aufenthaltsdauer ab Einreise |
Visagebühren |
Visagültigkeit ab Ausstellungstag (Zeitraum, in der die Einreise/n nach Thailand stattfinden muss/müssen) |
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Tourist (TR) |
max. je 60 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen |
30,- € 60,- € 90,- € |
3 Monate 6 Monate 6 Monate |
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Non-Immigrant |
max. je 90 Tage - 1 Einreise - mehrfache Einreisen |
55,- € 130,- € |
3 Monate 1 Jahr |
Länderliste und wichtige Hinweise
- Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tagen in Thailand aufhalten:
Argentinien, Brasilien, Chile, Peru, Südkorea
- Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tagen in Thailand aufhalten:
Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hong Kong, Indonesien, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Malaysia, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam
- Bürger des folgenden Landes dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 14 Tagen in Thailand aufhalten:
Kambodscha
- Bürger folgender Länder dürfen ein Visum (Visa on arrival) am Immigration Checkpoint bei der Ankunft in Thailand für eine Aufenthaltsdauer von maximal 15 Tagen beantragen:
Andorra, Äthiopien, Bulgarien, Bhutan, China, Estland, Indien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Malediven, Malta, Mauritius, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Taiwan, Ukraine, Usbekistan und Zypern.
- Für Bürger folgender Länder gelten Ausnahmebestimmungen:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bangladesh, China, Indien, Iran, Irak, Kuba, Libanon, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Sudan, Syrien, Jemen, Sri Lanka, Nepal
Bitte beachten Sie, dass die Visabearbeitungszeit bis zu 4 Wochen oder länger dauern kann. Eine Verkürzung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich!
Die Visabearbeitungszeit für irakische, afghanische und nordkoreanische Staatsbürger dauert mind. 4 Wochen.
Für die Visabeantragung für Staatsbürger dieser 20 Länder sind folgende Unterlagen erforderlich:
4 Visaanträge, 4 Passfotos, Kopie der Flugbestätigung, Kopie der Meldebescheinigung, Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Kontoauszug, Hotelbuchung des gesamten Aufenthalts (die genaue Adresse muss vorliegen), evtl. Kopie der Heiratsurkunde, falls eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen wurde
(Eine mögliche Ablehnung des Visaantrages wird nicht begründet)
- Bürger folgender Länder müssen eine Kopie der Gelbfieberkarte vorlegen:
Angola, Bolivien, Benin, Burundi, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrika, Tschad, Kolumbien, Kongo, Elfenbeinküste, Ecuador, Äthiopien, Äquatorialguinea, Französisch Guinea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guyana, Kenia, Liberien, Mali, Mauritius, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Rwanda, Saotome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Tanzania, Togo, Trinidad & Tobago, Uganda, Venezuela
Bürger, deren Länder nicht aufgelistet sind, müssen in jedem Fall vorab ein Touristenvisum beantragen.
- Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:
Immigration Office Thailand
507 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120
Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310
Weite Informationen sowie Standorte von Immigrationsbehörden finden Sie unter: www.immigration.go.th
Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei:
One-Step Service Center for Visa and Work Permit
Department of Employment
18th Floor, Jamjuree Building
319 Prayathai Road, Pathumwan
Pathumwan Bangkok 10330
Tel: 0-2209-1100 Call Center 1178
FAQs
- Ich bin Rentner und möchte gerne meinen Lebensabend in Thailand verbringen. Wie habe ich vorzugehen?
Sie haben vorab nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum O/M oder O/A zu beantragen. Für Ihr Anliegen, nach Thailand auszuwandern, ist ausschließlich das Immigrationsbüro in Thailand zuständig: www.immigration.go.th
- Kann man das Touristenvisum auch in Thailand beantragen?
Nein, das Touristenvisum ist nur vorab bei einer Thailändischen Botschaft oder einem Thailändischen Konsulat beantragbar.
- Ich absolviere ein 6-monatiges Auslandssemester in Thailand. Welches Visum muss ich beantragen?
Sie haben entweder die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum ED/S zu beantragen, mit dem Sie einmal in Thailand einreisen dürfen. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und muss beim Immigrationsbüro in Thailand verlängert werden. Alternativ dürfen Sie ein Non Immigrant Visum ED/M beantragen, welches 1 Jahr gültig ist. Innerhalb dieser Gültigkeit dürfen Sie so oft Sie mögen in Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tage pro Einreise im Land aufhalten. Die Aus- und Wiedereinreise nach 90 Tagen ist Pflicht, da der Aufenthalt nicht beim Immigrationsbüro verlängert werden kann.
- Ich befinde mich gerade auf einer Südostasienrundreise und möchte demnächst über die Ländergrenze nach Thailand einreisen und mich länger als 15 Tage im Land aufhalten. Wie habe ich vorzugehen?
Sie haben die Möglichkeit, ein Touristenvisum in allen Nachbarländern Thailands bei der Thailändischen Botschaft oder bei einem Thailändischen Konsulat zu beantragen. Mit diesem Visum dürfen Sie auch bei Einreise über die Ländergrenze bis zu 60 Tage im Land bleiben.
- Mein Reisepass wäre bei der Einreise nach Thailand nur noch 5 ½ Monate gültig. Darf ich trotzdem einreisen?
Nein, Sie müssen entweder einen neuen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass beantragen, anderenfalls wird Ihnen die Einreise verweigert sodass Sie den sofortigen Rückflug antreten müssen.
- Mein Kind besitzt einen Kinderreisepass. Kann es damit in Thailand einreisen?
Ja, die Einreise mit dem deutschen Kinderreisepass nach Thailand ist erlaubt.
- Darf ich mit einem vorläufigen Reisepass in Thailand einreisen?
Ja, die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist erlaubt, wenn dieser bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist.
8. Mein Kind ist minderjährig und reist alleine nach Thailand. Was muss es mit sich führen?
Es ist ausreichend, wenn eine formlose Einverständniserklärung (in englischer Sprache), sowie die Ausweiskopien der Eltern mitgeführt werden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit zur Ausstellung des Visums beträgt 3 Werktage, d. h. der Antragssteller muss den Antrag mit den Unterlagen, inkl. des Reisepasses einreichen und nach der Bearbeitungszeit den Reisepass inkl. des Visums wieder abholen. Aufgrund von vermehrten Sendungsverlusten, sowie von Antragstellern zu kurzfristig zugesandten und unvollständigen Anträgen ist die Beantragung des Visums ab sofort nicht mehr postalisch in der Thailändischen Botschaft Berlin möglich. Alle Visaanträge, die per Post eintreffen, werden unbearbeitet zurück gesandt.
Postalisch kann das Visum nur in den Thailändischen Honorarkonsulaten beantragt werden.
Die Thailändische Botschaft bietet kein Visa-Express Service an.
Zahlungsweise
Die Visagebühr kann nur in bar entrichtet werden. EC-Karten sowie Schecks werden nicht angenommen.
Visaarten und erforderliche Unterlagen
1. Touristen-Visum
"TR":
TOURIST VISA: (60-Tage-Aufenthalt pro Einreise)
- ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
- Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Bus- oder Zugticket reicht aus)
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (des nichtdeutschen Antragstellers): Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels, Kopie der Hotelbuchung, evtl. Kopie des Studentenausweises oder der Arbeitsbescheinigung/ weitere Unterlagen können individuell verlangt werden
- für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren müssen zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern vorgelegt werden
Bitte achten Sie auf die Einreichung des korrekten Visaantragsformulares (der Thailändische Botschaft Berlin)!
2. Non-Immigrant-Visum
"O": Visum für sonstige Zwecke
NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise)
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)
Rentner:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1200,- Euro
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 4.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Visagebühr
Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
- Visagebühr
Ehemalige thailändische Staatsbürger:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Geburtsurkunde
- Visagebühr
Kinder thailändischer Staatsbürger:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Elternteils
- Visagebühr
Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Thailand: Ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Angabe der Tätigkeit
- Registerauszug des Instituts/der Organisation
- Visagebühr
"LONGSTAY": Jahresvisum ausschließlich für Rentner
NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt)
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man sich vor Ausreise beim Immigrationsbüro melden um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist.
Rentner:
- 1 vollständig ausgefüllter Visaantrag + 2 Kopien (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
- 3 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
- 3 Passbilder
- Kopie der Flugbestätigung
- 3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro (65.000,- Baht)
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht)
(Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
- Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
- der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
- 130 € Visagebühr
"B": Geschäftsvisum
NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Geschäftsreisende:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz
- Visagebühr
Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich. Personen die langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma beschäftigt sind, haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Dieses Visum muss in Thailand verlängert werden.
Praktikanten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
- Visagebühr
"ED": Visum für Aus- und Weiterbildung
NON-IMMIGRANT-ED VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-ED VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Schüler:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
Studenten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
"M": Medienvisum
NON-IMMIGRANT-M VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
Filmproduzenten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand
- Visagebühr
Journalisten und Berichterstatter:
- Vollständiig ausgefüllter Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung
- Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
- Visagebühr
3. ACMECS Single Visum
Das ACMECS Single Visum ermöglicht die Einreise nach Thailand und Kambodscha. Das Visum berechtigt bis zu 3 Einreisen nach Thailand und eine Einreise nach Kambodscha. Die max. Aufenthaltsdauer für Thailand beträgt 60 Tage pro Einreise und für Kambodscha 30 Tage. Die Visagebühr für Thailand beträgt 30 Euro pro Einreise und ist bei Beantragung des Visums bei der Thailändischen Botschaft zu entrichten. Die Visagebühr für Kambodscha wird erst bei Grenzübergang fällig.
Die Bearbeitungszeit ist variabel, da das Visum erst durch die Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums und der Botschaft von Kambodscha ausgestellt werden kann.
Das Visum kann nur persönlich in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden (bzw. in der Botschaft von Kambodscha).
- Bürger folgender Länder dürfen ein ACMECS Single Visum beantragen:
Australien, Belgien, Bahrain, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Hong Kong, Island, Irland, Israel, Italien, Indien, Japan, Kanada, Katar, Korea, Kuwait, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate
ACMECS SINGLE VISA:(60-Tage-Aufenthalt pro Einreise in Thailand, 30-Tage-Aufenthalt in Kambodscha)
- Ausgefüllter ACMECS Single Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses
- 1 Passbild
- Kopie der Flugbestätigung oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
- Kopie der Hotelbuchungen (muss für beide Länder vorliegen)
- Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Bus- oder Zugticket reicht aus)
- Visagebühr
Bei ausländischen Reisepässen (des nichtdeutschen Antragstellers): Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels, evtl. Kopie des Studentenausweises oder der Arbeitsbescheinigung/ weitere Unterlagen können individuell verlangt werden
für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren muss zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern vorgelegt werden
Das Visum kann auch in folgenden Thailändischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden (außer Non Immigrant Visum O/A):
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069 69868208
Fax.: 069 69868228
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Homepage: www.thaigeneralkonsulat.de
Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montags bis Freitags von 09:00 – 13:00 Uhr
Die postalische Beantragung des Visums ist nur in den folgenden Konsulaten möglich (bitte besuchen Sie vorab die Internetseite des jeweiligen Konsulats oder kontaktieren Sie diese telefonisch):
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel.: 040 24839118
Fax: 040 24839206
Homepage: www.thaikonsulathamburg.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Rüttenscheider Str. 199/ Eingang Herthastraße
45131 Essen
Tel.: 0201 95979334
Fax: 0201 95979445
Homepage: www.thai-konsulat-nrw.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr
Freitags von 14:00 – 17:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Tel.: 0711 2264844
Fax: 0711 2264856
Homepage: www.thaikonsulat.de
Öffnungszeiten: Montags, Mittwochs und Freitags von 12:00 – 14:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel.: 089 1689788, 089 1689789
Fax: 089 13071180
Homepage: www.thaikonsulatmuenchen.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden
Friedrichstr. 29
01067 Dresden
Tel.: 0351 4986261
Fax: 0351 4986214
Homepage: www.thaikonsulatmuenchen.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr






